Aktuelle Corona-Verordnung ab 16. August 2021

Ab sofort 3G!

Für Museumsbesuche gilt ab sofort die 3G-Regel, so die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vor, die ab 16. August 2021 gilt.

Raum in der Ausstellung "Eberhard Weber. Colours of Jazz" im Stadtmuseum im Gelben Haus. In der Mitte des Raumes steht der Elektrobass von Eberhard Weber, an der Wand stehen in einem Regal Plattenhüllen.

Das heißt: Alle Besucher:innen müssen vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sein (Antigen-Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt ist) und das nachweisen. Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche, sie brauchen aber einen Kinder- oder Schüler:innenausweis. Das gilt für jeden Museumsbesuch, auch für die Teilnahme an Führungen und museumspädagogischen Angeboten.
 
Wichtige Infos gibt es bei den Besucherinfos für Stadtmuseum und J. F. Schreiber-Museum. Bitte dran denken: Für die Ausstellung „Streng geheim!“ im Museum im Schwörhaus muss ein Zeitfenster vorgebucht werden.